Übersetzungsdienst

Egal, ob die Dokumente, die Sie übersetzen oder beglaubigen lassen möchten, behördliche, kommerzielle oder allgemeine Dokumente sind, wir bieten Ihnen Übersetzungs- und Beglaubigungsdienste durch einen vom deutschen Gericht zertifizierten Dolmetscher mit langjähriger Erfahrung in konsularischen Angelegenheiten. Wir legen besonderen Wert auf Beratung und Überprüfung der Dokumente, die für verschiedene Verfahren erforderlich sind, bevor Sie unsere Übersetzungsdienste in Anspruch nehmen. Sie müssen sich also keine Sorgen um unnötig hohe Kosten machen.
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Arten von Dokumenten

Behördliche Dokumente

  • Visadokumente
  • Anträge
  • Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung
  • Thailändische und deutsche Heiratsurkunde
  • Namensänderungsbescheinigung
  • Scheidungsurkunde
  • Verhaltenszeugnis
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Zeugnisse und Bildungsbescheinigungen
  • Ärztliches Attest
  • Gesundheitsuntersuchungsberichte
  • Strafregisterbescheinigung
  • Erbschaftsdokumente
  • Sonstige Dokumente

Handelsdokumente

  • Angebotsformular
  • Berichte und Ergebnisse
  • Werbematerialien
  • Handels- und Geschäftsdokumente
  • Dokumente über Verkaufsangebote
  • Zertifikat bzw. Produktregistrierungsurkunde
  • Unternehmensberichte
  • Arbeitsverträge
  • Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen
  • Betriebsanleitungen
  • Sonstige Dokumente

Antragsausfüllservice

Neben unseren Übersetzungsdiensten bieten wir auch die Ausfüllung von Anträgen und Formularen in deutscher Sprache an, wie zum Beispiel Visaanträge und Formulare für die Beantragung von Rentenzahlungen. Wir bieten diese Dienstleistungen transparent und mit einem professionellen Team zu fairen Preisen an.
Die Schritte sind wie folgt:

  1. Beratung
  2. Dokumentenprüfung
  3. Antrag ausfüllen
  4. Ergebnisse übermitteln

Hinweis: Das Unternehmen hat keine Politik, in irgendeiner Weise eine Gebühr für die Rentenbeteiligung von Kunden zu erheben.

Visa-Service für Deutschland

Wir bieten einen umfassenden Service für alle Arten von deutschen Visa-Anträgen gemäß den folgenden Schritten oder den Wünschen des Kunden

  • Beratung
  • Antrag ausfüllen
  • Übersetzung und Vorbereitung der Dokumente
  • Reiseversicherung abschließen (falls gewünscht)
  • Termin für die Visumanmeldung vereinbaren
  • Kunde zur Visumseinreichung begleiten
  • Visum abholen
  • Flugtickets buchen (falls gewünscht)

Arten von Visaanträgen

Für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland (nicht länger als 90 Tage) wird ein Schengen-Visum beantragt.
(Mit diesem Visum können Sie auch in andere Schengen-Länder reisen.)
Für einen langfristigen Aufenthalt (länger als 90 Tage) wird ein Nationales Visum oder ein Visum für einen Aufenthalt in Deutschland beantragt.
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Unterlagen für den Antrag auf ein Schengen-Visum je nach Art des Visums

Besuchsvisum

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, auch den
  2. alten Reisepass beizufügen.
  3. 2 biometrische Passfotos
  4. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (1 Exemplar)
  5. Unterzeichnung der Bestätigung der deutschen Arbeitsgesetzvorschriften
  6. Nachweis der Sozialversicherung und Unfallversicherung
  7. Einladungsschreiben des Gastgebers in Deutschland mit offizieller Bestätigung
  8. Kopie des Reisepasses der einladenden Person
  9. Nachweis der Rückkehrbereitschaft oder Bindung des Antragstellers an Thailand

Wichtiger Hinweis:
* Wenn der Antragsteller unter 18 Jahre alt ist, muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden, und die Eltern müssen sich bei der Antragstellung ebenfalls ausweisen.
** Für das Besuchsvisum ist keine Flugbuchung erforderlich.

Hinweis:Bereiten Sie 1 Kopie jedes Dokuments vor.

Behördliche Dokumente

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, auch den alten Reisepass beizufügen.
  3. 2 biometrische Passfotos
  4. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (1 Exemplar)
  5. Unterzeichnung der Bestätigung der deutschen Arbeitsgesetzvorschriften
  6. Reiseversicherung
  7. Für Arbeitnehmer/Mitarbeiter muss ein Arbeitsnachweis und eine Arbeitsgenehmigung für den Urlaub vorgelegt werden
  8. Nachweis der Buchung von Unterkunft, Flug und anderen Details von Reiseunternehmen und Hotels für die Dauer des Aufenthalts
  9. Finanznachweis für Reise und Aufenthalt
  10. Nachweis der Rückkehrbereitschaft oder Bindung des Antragstellers an Thailand

Wichtiger Hinweis:
* Wenn der Antragsteller für ein Touristenvisum unter 18 Jahre alt ist, muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden, und die Eltern müssen sich bei der Antragstellung ebenfalls ausweisen.

Hinweis: Bereiten Sie 1 Kopie jedes Dokuments vor.

Business-Visum

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. Buchungsnachweis der Reise, in einigen Fällen muss auch der alte Reisepass beigefügt werden
  3. 2 biometrische Passfotos
  4. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (1 Exemplar)
  5. Unterzeichnung der Bestätigung der deutschen Arbeitsgesetzvorschriften
  6. Nachweis der Kranken- und Unfallversicherung
  7. Für Arbeitnehmer/Mitarbeiter müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
  8. Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe von Position, Gehalt und Beschäftigungsdauer
  9. Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate
  10. Unternehmensregistrierungszertifikat
  11. Finanznachweis des Unternehmens
  12. Für Selbständige müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
  13. Unternehmensregistrierungszertifikat
  14. Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate
  15. Finanznachweis
  16. Für eingeladene Personen von Unternehmen in Deutschland muss eine Einladung vorgelegt werden, einschließlich Name, Vorname, Reisezweck und Aufenthaltsdauer
  17. Für Teilnehmer an Messen oder Ausstellungen muss eine Einladung des Veranstalters vorgelegt werdenWeitere Nachweise wie Hotelbuchung, Rückreisebestätigung oder Dokumente von staatlichen Stellen

Hinweis: Bereiten Sie 1 Kopie jedes Dokuments vor.

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Aufenthaltsvisum für Deutschland

Visum für Adoptivkinder/ Pflegkinder

Für Adoptivkinder, die über gültige Dokumente von thailändischen und deutschen Behörden verfügen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
Die erforderlichen Nachweise für den Visumantrag sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  4. Thailändische Geburtsurkunde, übersetzt und vom deutschen Konsulat beglaubigt
  5. Nachweis der Pflegeeltern von der Sozial- und Wohlfahrtsbehörde
  6. Gerichtsbeschluss gemäß § 7 über die Adoption
  7. Nachweis des Aufenthalts in Deutschland
  8. Arbeitsnachweis oder Einkommensnachweis des Vormunds

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien jedes Dokuments vor.

Arbeitsvisum für Deutschland

Die erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  4. Nachweis über die Krankenversicherung in Deutschland (mit detaillierten Angaben)
  5. Nachweis der Qualifikationen oder der Berufserfahrung bzw. relevante Abschlüsse, die für den gewünschten Beruf erforderlich sind
  6. Dokumente, die die Anforderungen für den Antrag bestätigen (z. B. Arbeitsvertrag, Ausbildungsnachweise, etc.)
  7. Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Bindung an das Heimatland (z. B. durch Eigentum oder Verpflichtungen)

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien der Unterlagen vor.

Au-pair Visum

Die erforderlichen Unterlagen für den Au-pair Visumantrag sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
  4. Arbeitsvertrag mit einer deutschen Familie, bei der der Au-pair wohnen und arbeiten wird. Die Familie hat kleine Kinder und Deutsch ist die Hauptsprache. Der Vertrag muss die Bedingungen und Aufgaben festlegen (z. B. Mindestgehalt von 260 Euro, Recht auf 2 Tage Urlaub pro Monat, Arbeitszeit von maximal 30 Stunden/Woche, 6 Monate/Jahr, Krankenversicherung und Anspruch auf Sprachunterricht)
  5. Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, Niveau A1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Die deutsche Institution wird die Sprachkenntnisse vor der Visumgenehmigung testen.

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien der Unterlagen vor.

Wir empfehlen, sich bezüglich der Vermittlung von Au-pair-Familien in Deutschland beraten zu lassen.

Visum für den Ehepartner/lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare

Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf ein Ehegattennachzugsvisum sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
  4. Eheurkunde, die vom deutschen Konsulat beglaubigt wurde und die deutsche Übersetzung
  5. Im Falle einer Heirat in Deutschland: Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde für gleichgeschlechtliche Paare (Lebenspartnerschaftsurkunde)
  6. Nachweis der Grundkenntnisse in der deutschen Sprache (A1-Zertifikat von einem Goethe-Institut oder ÖSD, das nicht älter als 2 Jahre ist)
  7. Kopie des Reisepasses des Ehepartners/Lebenspartners. Falls der Ehepartner ein Ausländer ist, der in Deutschland lebt, muss auch eine Kopie des Visums vorgelegt werden, das ihm den Aufenthalt in Deutschland erlaubt.

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien jedes Dokuments vor.

Visum für die Eheschließung / Registrierung der Lebenspartnerschaft mit einer gleichgeschlechtlichen Person

Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf ein Visum zur Eheschließung sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
  4. Nachweis der Anmeldung der Eheschließung bei der zuständigen deutschen Behörde gemäß § 13 Absatz 4 des Familienrechts / Verwendung eines legalen Visums für die Eheschließung
  5. Nachweis der Grundkenntnisse in der deutschen Sprache (A1-Zertifikat vom Goethe-Institut oder ÖSD, das nicht älter als 2 Jahre ist)
  6. Kopie des Reisepasses des Ehepartners. Falls der Ehepartner ein Ausländer ist, der in Deutschland lebt, muss auch eine Kopie des Visums vorgelegt werden, das ihm den Aufenthalt in Deutschland erlaubt.

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien jedes Dokuments vor.

Visum für den Aufenthalt bei einem minderjährigen deutschen Kind

Normalerweise wird dieses Visum an ausländische Elternteile vergeben, die ein minderjähriges deutsches Kind haben und beabsichtigen, mit ihrem Kind in Deutschland zu leben.

Die erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
  4. Geburtsurkunde des Kindes (deutsche oder thailändische Geburtsurkunde muss legalisiert und mit einer deutschen Übersetzung versehen sein)
  5. Nachweis der finanziellen Mittel zur Lebenshaltung in Deutschland
  6. Nachweis der elterlichen Sorge, wie z. B. ein Gerichtsbeschluss oder eine Erklärung der zuständigen Behörde in Deutschland
  7. Deutsche Meldebescheinigung des Kindes und der Eltern in Deutschland

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien jedes Dokuments vor.

Visum für den Familiennachzug eines Kindes nach Deutschland

Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung eines Kindes nach Deutschland sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
  4. Geburtsurkunde des Kindes. Die thailändische Geburtsurkunde muss durch das deutsche Konsulat legalisiert und mit einer deutschen Übersetzung versehen sein
  5. Kopie der thailändischen Wohnsitzurkunde, die durch das deutsche Konsulat legalisiert und mit einer deutschen Übersetzung versehen ist
  6. Nachweis der elterlichen Sorge, der durch das deutsche Konsulat legalisiert und mit einer deutschen Übersetzung versehen ist
  7. Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden Elternteils, falls dies rechtlich relevant ist
  8. Kinder über 16 Jahre müssen ein C1-Zertifikat der deutschen Sprache vom Goethe-Institut vorlegen

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien jedes Dokuments vor.

Visum für berufliche Tätigkeit als Koch

Wenn Sie als Koch/Köchin in einem Restaurant in Deutschland arbeiten möchten, beträgt die maximale Arbeitsdauer als beruflicher Koch in Deutschland 4 Jahre. Wenn Sie erneut in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie eine Pause von mindestens 3 Jahren einlegen.

Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf ein Visum für berufliche Tätigkeit als Koch sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
  4. Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber, der die Aufgaben, das Gehalt und die Dauer der Beschäftigung klar angibt
  5. Arbeitszeugnis des vorherigen Arbeitgebers mit Name, Telefonnummer und Adresse des früheren Unternehmens
  6. Kurzer Lebenslauf
  7. Nachweis der Deutschkenntnisse und/oder Englischkenntnisse
  8. Aktueller Nachweis, dass Sie als Koch tätig sind
  9. Nachweis über eine berufliche Ausbildung im Bereich der Gastronomie von einer anerkannten Institution

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien jedes Dokuments vor.

Visum für die Ausbildung

Die erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag für die Ausbildung sind wie folgt:

  1. Reisedokument, das noch mindestens 6 Monate gültig ist
  2. 2 biometrische Passfotos
  3. Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
  4. Nachweis über die Zulassung zur Ausbildung an einer deutschen Hochschule oder einer anerkannten Vorbereitungseinrichtung (Studienkolleg)
  5. Nachweis über eine abgeschlossene Schulbildung auf dem Niveau eines deutschen Abiturs (z.B. Reifezeugnis, Hochschulabschlusszeugnis und -zertifikat)
  6. Nachweis der finanziellen Mittel: Mindestens 1.084 Euro pro Monat bzw. 13.008 Euro pro Jahr, um während des Studiums in Deutschland zu leben
  7. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder eine bestandene Sprachprüfung wie IELTS oder TOEFL

Hinweis: Bereiten Sie 2 Kopien jedes Dokuments vor.

Dienstleistungen für Visa

Empfang von Anträgen für die Visumerteilung

Anforderungsdokumente für die Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen

  • Kontaktieren Sie das Bezirksamt an Ihrem Geburtsort, um eine Kopie der Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung zu beantragen.
  • Kontaktieren Sie das Bezirksamt an Ihrem aktuellen Wohnort, um eine Familienstandsbescheinigung, eine Kopie des Haushaltsregisters, eine Namensänderungsbescheinigung oder eine Geburtsurkunde zu beantragen.
  • Kontaktieren Sie das Bezirksamt, bei dem Sie Ihre Ehe oder Scheidung registriert haben, um eine Kopie der Heirats- oder Scheidungsurkunde zu beantragen.
  • Kontaktieren Sie das Zentralregister des Ministeriums für Innere Verwaltung in Bangkok, um eine Kopie der Familienstandsbescheinigung zu beantragen.
  • Kontaktieren Sie das Konsularamt, um Dokumente, die in Deutschland verwendet werden, zu beglaubigen oder um Dokumente zu erhalten, die von der thailändischen Botschaft in Deutschland beglaubigt wurden.
  • Kontaktieren Sie die deutsche Botschaft, um eine Bestätigung der Echtheit von Dokumenten zu erhalten.Weitere Anfragen je nach Fall (bitte fragen Sie nach weiteren Informationen).

Nach der Eheschließung oder Scheidung

Im Falle einer Eheschließung oder Scheidung im Ausland

  • Kontaktieren Sie das Department of Consular Affairs, um die Heirats- oder Scheidungsurkunde, die bereits von der thailändischen Botschaft in Deutschland beglaubigt wurde, weiter beglaubigen zu lassen.
  • Kontaktieren Sie das Bezirksamt an Ihrem aktuellen Wohnsitz, um nach der Eheschließung oder Scheidung den Familiennamen und die Anrede im Melderegister ändern zu lassen und eine Kopie des Haushaltsregisters zu beantragen.

Vollmachtserteilung

Im Falle der Vollmachtserteilung zur Beantragung von Dokumenten bei thailändischen Behörden

Bitte stellen Sie eine Vollmacht bei der Deutschen Botschaft oder einem befugten Urkundsbeamten aus, um die bevollmächtigte Person zu ermächtigen, diese Vollmacht der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat, z. B. in Frankfurt, vorzulegen, damit eine offizielle Vollmacht ausgestellt werden kann. Die Vollmacht ist 6 Monate gültig.

Eine deutsche Staatsangehörige ein deutscher Staatsangehöriger beabsichtigt, in Thailand die Ehe zu schließen.

Vor der Eheschließung

Bevollmächtigung zur Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft, um die Konsularbescheinigung zu beantragen und diese anschließend beim Department of Consular Affairs beglaubigen zu lassen, bevor sie als Unterlage für die Eheschließung bei einem beliebigen Bezirksamt in Thailand eingereicht wird.

Nach der Eheschließung

Übersetzung der thailändischen Heiratsurkunde sowie Bevollmächtigung zur Vorlage der thailändischen Heiratsurkunde bei der Deutschen Botschaft zur Echtheitsbestätigung, damit das Dokument vollständig ist und in Deutschland verwendet werden kann.

Vollmachtserteilung

Wir stellen ein Vollmachtsformular zur Verfügung, das Sie selbst ausfüllen können (bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen).

Annahme von Warenbestellungen aus Deutschland oder Koordination mit Vertriebspartnern in Deutschland

Wenn Sie Waren aus Deutschland bestellen möchten, jedoch nicht mit den erforderlichen Abläufen vertraut sind, beraten wir Sie gerne, beschaffen die gewünschten Produkte oder übernehmen die Kommunikation mit deutschen Vertriebspartnern. Wir kümmern uns um den Versand, die Zahlungsabwicklung und alle weiteren Schritte, bis Sie die Ware vollständig erhalten haben.

Kontaktaufnahme mit Spediteuren für den Transport persönlicher Gegenstände von Deutschland nach Thailand.
Wir übernehmen alle Schritte des Verfahrens, bis Sie Ihre Gegenstände vollständig erhalten haben.

Beratung zur Eheschließung

Bezüglich der Eheschließung zwischen thailändischen und deutschen Staatsangehörigen, zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen oder zwischen zwei thailändischen Staatsangehörigen – sei es nach thailändischem oder deutschem Recht einschließlich der Erstellung eines Ehevertrags und weiterer damit verbundener Angelegenheiten, beraten wir unsere Kunden umfassend.

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Eheschließung
  • Übersetzung von Dokumenten (wir helfen bei der Auswahl und Übersetzung nur der tatsächlich für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen, um die Übersetzungs- und Beglaubigungskosten für unsere Kunden zu reduzieren)
  • Einreichung der Unterlagen zur Echtheitsbestätigung bei der Deutschen Botschaft oder Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden je nach Fall (falls vom Kunden gewünscht)

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Line für eine effizientere Beratung.

Wir übernehmen Rechtsfälle mit Bezug zu Deutschland, der Schweiz, Österreich und Thailand.

Wir verfügen über ein Team aus deutschen und thailändischen Rechtsanwälten in beiden Ländern sowie über fachkundige Dolmetscher für Zivil- und Strafsachen, z. B. Familienrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensregistrierung, Beantragung von Arbeitserlaubnissen (Work Permit) und weitere Rechtsgebiete.

Deutschunterricht

Studienkurse

  1. A1-Kurs mit Prüfungsvorbereitung – Unterricht von Grundkenntnissen an für Au-pair-Bewerberinnen, Verlobte, die nach Deutschland ziehen möchten, oder Lernende, die das A1-Zertifikat für einen Visumantrag benötigen
    (Hinweis: Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, bieten wir zusätzliche Vorbereitung oder Nachhilfe an.)
  2. Deutschkurse für Au-pairs – Grundlegender Deutschunterricht für das tägliche Leben in Deutschland, einschließlich A1-Prüfungsvorbereitung zur Vorlage beim Visumantrag für Au-pairs
  3. A1-Privatunterricht für Lernende ohne Vorkenntnisse sowie für Lernende, die ihre Grundkenntnisse vertiefen möchten; flexible Unterrichtszeiten
  4. Deutschkurse der Stufen A2 und B1, einschließlich Prüfungsvorbereitung
  5. Deutschkurse für Kinder im Alter von 5–12 Jahren
  6. Intensivkurse und Aufbaukurse, geeignet für Lernende, die ein höheres Niveau erreichen möchten oder zusätzliche Unterstützung beim Sprechen benötigen
  7. Deutsch für den Alltag – Verbesserung der Aussprache, Kommunikation und alltäglichen Sprachmuster; besonders geeignet für Lernende, die sich sprachlich weiterentwickeln möchten, um sicher im täglichen Leben in Deutschland zurechtzukommen
  8. Deutschkurse für berufliche Zwecke, z. B. für Business, Tourismus oder Hotellerie
  9. Privatunterricht für Lernende, die individuell lernen oder schneller Fortschritte erzielen möchten
  10. Fachspezifischer Unterricht, z. B. Rechtsdeutsch, medizinisches Deutsch, Deutsch für Studium oder Ausbildung in Deutschland
  11. Berufsvorbereitung – Vorbereitung auf Arbeitssituationen und das Leben in Deutschland
Inhalte: Kultur, Denkweisen, Lebensstil, relevante Vorschriften und Gesetze, Arbeitsverträge, rechtliche Beratung und Visaberatung sowie interessante und hilfreiche Erfahrungsberichte aus thailändisch-deutscher Perspektive.
Mit über 25 Jahren Lebenserfahrung in Deutschland, 14 Jahren Tätigkeit an der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin sowie Erfahrung an der Deutschen Botschaft in Thailand.
Unterrichtsmethode: Intensivunterricht in allen vier Fertigkeiten – Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben – einschließlich Übung mit realen Prüfungsaufgaben.
Erfolgsgarantie: Bis zu 90 %.
Im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung bieten wir kostenlose Nachhilfe an – bis Sie bestehen.

Ausbildung-Programm

Das Ausbildung-Programm ist eine duale Berufsausbildung mit einer Gesamtdauer von dreieinhalb Jahren. Die Auszubildenden erhalten währenddessen eine Vergütung, ein Gehalt sowie zusätzliche Sozialleistungen vom Ausbildungsunternehmen. Nach dem Abschluss besteht eine direkte Übernahmegarantie.
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Die Ausbildungsgänge, für die das German Camp bereits Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen hat
Pflegefachkraft (Thüringen, Bad Salzungen), 3-jähriger Bildungsgang (B2), 4-jähriger Bildungsgang (B1)
Restaurantmanagement (Köln, München), 3-jähriger Bildungsgang
Hotelfach (Heidelberg), 3-jähriger Bildungsgang
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (Frankfurt), 3,5-jähriger Bildungsgang
Logistikfachkraft (Frankfurt), 3-jähriger Bildungsgang
Chef / Internationale Küche (München), 3-jähriger Bildungsgang
Berufskraftfahrer (Frankfurt), 3-jähriger Bildungsgang
(Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist in jedem Fachbereich begrenzt. Eine frühzeitige Bewerbung erhöht die Chance auf einen Platz.)

Qualifikationen

  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B1
  • Alter nicht über 45 Jahre
  • Mindestbildungsabschluss: M.6 (entspricht dem thailändischen Oberstufenabschluss)
  • Keine Geschlechterbeschränkung
  • Keine Berufserfahrung erforderlich

Leistungen / Vergünstigungen

  • Ausbildungsvergütung während der Ausbildung
  • Arbeitsplatzgarantie nach erfolgreichem Abschluss
  • Kostenfreie Unterkunft
  • Kostenfreie Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr (nur in Frankfurt)
  • Chance auf eine erfolgreiche Zukunft mit dem German Camp by Kru Yok

ÖSD-Prüfungszentrum für Deutsch

Offizielles ÖSD-Prüfungszentrum in Thailand

German Camp ist ein offizielles ÖSD-Prüfungszentrum für Deutsch, das vom Österreichischen Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) autorisiert wurde.

Als ÖSD-Prüfungszentrum fungieren wir als anerkannte Stelle für Deutschprüfungen in Thailand. Teilnehmende erhalten ein offizielles ÖSD-Zertifikat
(Österreichisches Sprachdiplom Deutsch), welches weltweit anerkannt ist  unter anderem in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen weiteren Ländern. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Unterrichten der deutschen Sprache können Prüfungen auf den Niveaustufen A1 bis B1 abgelegt werden.

www.sprachzentrum-th.com

Deutsch–Dolmetschen in Europa

Wir bieten professionelle Dolmetschdienste sowohl On-site als auch online an, geeignet für Besprechungen, Interviews, behördliche Verfahren sowie Geschäftsverhandlungen, um eine reibungslose Kommunikation und ein gegenseitiges Verständnis aller Beteiligten zu gewährleisten.
Unser Dolmetscherteam verfügt über umfassende Erfahrung sowohl in Thailand als auch in Europa und ist von offiziellen Stellen sowie der Deutschen Botschaft anerkannt. Wir bieten sowohl Konsekutivdolmetschen (Consecutive) als auch Simultandolmetschen (Simultaneous) an – je nach Art und Anforderungen des Einsatzes.
Wir sind spezialisiert auf Fachgebiete wie Recht, Wirtschaft, Medizin, Ingenieurwesen sowie behördliche Angelegenheiten.
Sie können sich auf höchste Genauigkeit, Höflichkeit und Neutralität verlassen. Unsere Dolmetscher übertragen sämtliche Inhalte und Emotionen des Sprechers vollständig und präzise.
  • Technisches Dolmetschen

  • Wirtschaftsdolmetschen / Business-Dolmetschen

  • Gerichtsdolmetschen

  • Dolmetschen für Studien- und Bildungsreisen

  • Hochzeitsdolmetschen

  • Krankenhaus- und Medi­zinisches Dolmetschen

  • Militärdolmetschen

  • Persönliches Dolmetschen / Privatdolmetschen